Sehr geehrter Kunde,
zunächst der Hinweis, dass für Artikel mit Speditionsversand noch zusätzliche Hinweise zu beachten sind. Diese weiteren sehr wichtigen Informationen finden Sie etwas weiter unten. Bitte lesen Sie diese sehr aufmerksam.
1.1. Die Versandkosten können erst ermittelt und angezeigt werden, wenn Sie Ihre Artikel in den Warenkorb gelegt haben. Diese Prüfung ist für Sie völlig unverbindlich und kostenfrei. Bitte ermitteln Sie das bei uns im Shop. In der Bestellabwicklung werden die Versandkosten ebenfalls genau beziffert, bevor der Kauf abgeschlossen wird.
Die Versandkostenermittlung befindet sich direkt unter den von Ihnen hinzugefügten Artikeln im Warenkorb. Bitte klicken Sie auf das Warenkorbsymbol oben rechts im Shop.
Alle angezeigten Frachtpreise verstehen sich frei deutschem Festland exkl. Inselzuschläge, Almen, Bergstationen. Eine Lieferung auf die Nord-/Ostseeinseln ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
1.2. Wir liefern alle im Webshop befindlichen Artikel ausschließlich nach Deutschland.
1.3. Die Lieferzeitangabe: "x-x Werktage" bezieht sich auf die Arbeitstage unserer Lieferanten, auf die wir keinen Einfluss haben.
Bei Lieferungen mit Spedition können zusätzlich Verlade- und Dispozeiten hinzukommen, was u. a. die Tourenplanung, Drehkreuze, AVIS-Abstimmung betrifft, die üblicherweise 3-7 Werktage ausmachen können. Wir haben darauf leider keinen Einfluss.
Bitte beachten Sie, dass Speditionsanlieferungen nicht immer von derselben Spedition von Anfang bis Ende durchgeführt werden. In vielen Fällen wird die von Ihnen bestellte Ware durch Drehkreuze im gesamten Bundesgebiet z.T. mehrfach umgeschlagen und von diversen Speditionen abgewickelt. Das hat vielfach zur Folge, dass wir nicht immer wissen, wer die sogenannte „Letzte Meile“ zu Ihnen ausführt. Deswegen bitten wir um Geduld, bis die Spedition Kontakt mit Ihnen aufnimmt, um die Anlieferung abzustimmen.
Die Lieferzeiten bei Großgeräten, beispielsweise Fußballtoren, hängt von Tourenplänen ab. Diese sind selbst von den Herstellern nicht bei der Bestellannahme vorhersagbar und z.T. mit längeren Lieferzeiten (auch saisonal) möglich. Es kann auch zu wesentlich kürzeren Zustellzeiten kommen, wenn in einer Region ganz schnell viele Kunden zusammenkommen und so eine Tour deutlich vorgezogen wird. Wir haben darauf leider keinen Einfluss.
1.4. Teilen Sie im Kommentarfeld mit, wann Anlieferungen z.B. wegen Ferien nicht möglich sind. Bei Speditionslieferungen, die meist Artikel beinhalten, die bis zu 10 Wochen Lieferzeit haben, müssen Sie diese langen Zeiten beachten. Bei normalen Paketsendungen sind ab der Bestellung 14 Tage zu beachten. Diese Angaben müssen von Ihnen verpflichtend angegeben werden. Geben Sie im Verhinderungsfall (Krankheit, Urlaub o.a.) eine andere Kontaktperson per E-Mail an. Hat aber zu der Zeit der Versand schon gestartet und ist eine Änderung nicht mehr möglich, tragen Sie mögliche Kosten wegen Nicht- und Neuzustellung.
Bitte denken Sie daran, dass uns im Urlaubs- oder Krankheitsfall auch eine geeignete Ersatzperson per E-Mail mitgeteilt wird. Sorgen Sie bei Abwesenheit Ihrerseits für eine automatische Weiterleitung Ihrer E-Mails, auch der Rechnungen, da Sie sonst bei Nichtzustellung mit den Kosten belastet werden oder in Rechnungsverzug kommen mit all den daraus entstehenden Folgen.
1.5. Sie können in der Lieferadresse bei einer Bestellung, die sowohl ersichtliche Speditionsartikel, die telefonisch avisiert werden, als auch Kleinartikel, die per Paketdienste kommen, nur eine Adresse angeben. Bitte geben Sie hier immer die Speditionsartikeladresse ein. Es muss eine namentlich verantwortliche Person mit ausschließlich dessen eigener Rufnummer (Festnetz- und am besten auch Mobilnummer) angegeben werden. Eine weitere Rufnummer für eine zweite Person wird nicht an die Spedition übermittelt. Es kann nicht zwischen mehreren Personen hin und her gewechselt werden, außer Sie teilen uns im Kommentarfeld dieses explizit wegen genau vorher exakt definierter Urlaubszeiten o.a. mit. Für die Kleinartikel geben Sie im Kommentarfeld zum Ende des Bestellprozesses die dafür korrekte Lieferadresse ein. Wir werden das dann manuell in Ihre Kundendaten einpflegen.
Wenn Sie das nicht tun und wir diese Daten von Ihnen abfragen müssen, erheben wir dafür 20 € Bearbeitungsgebühr.*
1.6. Wir liefern nicht an Packstationen!
1.7. Aufgrund von hohen Paketaufkommen haben wir auf Verzögerungen bei Paketdienstleistern und auf Standzeiten in Weiterverteilzentren keinen Einfluss.
1.8. Wir haben die einzelnen Artikel in Versandgruppen eingeteilt, die unterschiedlich hohe Versandkosten beinhalten. Sie reichen von frachtfreier Lieferung bis hin zu Stück- oder Sperrgutlieferungen.
Wenn Sie Artikel unterschiedlicher Hersteller benötigen, werden die Versandkosten summiert und bei Erreichen von Frachtfreigrenzen wieder reduziert. Leider können nicht immer Frachtfreigrenzen angeboten werden, weil auch wir bei unseren Lieferanten diese nicht erhalten.
Sehr transparent erkennen Sie, dass Ihnen die Differenz zum Erreichen der Frachtfreigrenze einer Frachtgruppe im Warenkorb angezeigt wird. Mit einem "klick" auf die Frachtgruppe, werden Ihnen alle Artikel der Gruppe angezeigt. So können Sie weitere Artikel bis zum Erreichen der Freigrenze auswählen und Frachtkosten sparen.
1.9. Wir haben keinen Einfluss auf die Auswahl der unterschiedlichen Paketdienstleister. Das können selbst von einem dezentralen Lager unterschiedliche sein, die je nach Gewicht und Abmessungen ausgewählt werden. Insofern müssen Sie alle akzeptieren. Wenn Sie keine Abstellgenehmigung erteilt haben, kann es auch sein, dass einzelne Dienstleister (z.B. UPS) die Pakete zu keinem Abholshop in Ihrer Nähe bringt, sondern diese nach einem zweiten gescheiterten Zustellversuch (z.B. durch Abwesenheit Ihrerseits) zurück sendet, so dass weitere Kosten für eine Neuzustellung für Sie entstehen. Die früher übliche Praxis, das Paket einfach einem Nachbarn zu übergeben, entfällt vielfach inzwischen, da durch Missbrauch hohe Schäden entstehen. Sie können gegebenfalls online bei diversen Paketdiensten entsprechende Zusatzdienste buchen.
1.10. Eine Rücksendung und/oder ein Widerruf vom Kauf ist bei unseren ausschließlichen B2B-Verträgen ausgeschlossen. Sollte es sich um defekte Ware halten, nehmen Sie zuerst per E-Mail mit uns Kontakt auf. Ein Versand an unsere Firmenadresse ist ausgeschlossen und deren Annahme wird verweigert. Etwaige Kosten gehen auf Sie über. Bei berechtigten Reklamationen teilen wir Ihnen Lageradressen mit und lassen Label für die Rücksendung oder Abholung zukommen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern per E-Mail zur Verfügung.
Speditionsversandinformationen
Der Speditionsversand ist mit einigen Besonderheiten verbunden, die beachtet werden müssen, um enorme Lieferzeitverzögerungen und empfindliche Mehrkosten der Lieferung zu verhindern.
Nehmen Sie bitte mit uns bereits vor der Bestellung per E-Mail Kontakt auf, wenn eine der genannten nachfolgenden Besonderheiten zutrifft. Alternativorte oder die Prüfung, ob mit kleineren Fahrzeugen die Anlieferung erfolgen kann, können dann geklärt werden. Kastenwagen werden z.B. bei Sportschränken zum Einsatz kommen, die aber Mehrkosten mit sich bringen.
Ansonsten werden für Adressänderungen nach Abschluss der Bestellung Kosten in Höhe von 20 € fällig, da alles aufwendig für den Hersteller, die Dispo, die Spedition etc. manuell nachbearbeitet werden muss (mit der Gefahr hoher Fehlerquellen dort).
2.1. Die Anlieferungsstelle muss mit einem großen Sattelauflieger oder Planzug (40t LKW) erreichbar sein. Eine Anlieferungsstelle für 7,5t LKW oder auch Müllwagen/Feuerwehr reicht nicht aus! Ein LKW kann bis zu 4 m Höhe, 2,55 m Breite und 18,75 m Länge aufweisen. Sie müssen zusätzlich eine Rangierfläche von 5-8 m einkalkulieren. Der Wendekreis kann bis zu 20 m betragen. Wenn Engstellen oder andere Hindernisse Ihre Anlieferung erschweren könnten, empfehlen wir, den Ort zu fotografieren und auszumessen. Wir geben die Daten an die Spedition weiter, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Der Fahrer des LKW vor Ort hat Entscheidungsgewalt, ob die Lieferstelle angefahren wird. Ausnahmen gelten für Folienspiegel: Hier wird nur mit einem 12t LKW ausgeliefert. Beachten Sie aber auch für diese Maße nachfolgende Informationen.
Fast immer erfolgt die Anlieferung nur „frei Bordsteinkante“, es sei denn anderes wird bei unseren Artikeln extra erwähnt, so z.B. ausnahmsweise für unsere Sportschränke, die „frei Haus bis hinter die erste verschließbare Gebäudetür im Parterre“ geliefert werden. Beachten Sie bitte, dass - z.B. der Bequemlichkeit halber - manche Lieferung nicht so sperriger oder schwerer Artikel, die man sich „nach Hause“ liefern lässt, nicht erfolgen kann, wenn diese Gründe dagegen sprechen:
- die Lieferadresse befindet sich in einer Sackgasse ohne ausreichenden Wendekreis
- die Lieferadresse befindet sich in einer Zufahrt (sehr oft bei Schulen) oder in einer Straße bzw. kann nur über eine Straße erreicht werden, deren Befahrbarkeit für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 Tonnen untersagt ist (das wird selten durch Schilder angezeigt, Pflasterwege sind genau solche ungeeigneten Zufahrten)
- die Lieferadresse befindet sich in einer Straße bzw. kann nur über eine Straße erreicht werden, die schmaler als 3,25 Meter ist bzw. die an einer bei der Lieferung zu passierenden Stelle im Zeitpunkt der Lieferung durch Hindernisse wie etwa parkende Fahrzeuge oder eine Baustelle auf weniger als 3,25 Meter Durchfahrtsbreite eingeschränkt wird (beachten Sie das immer unter dem Aspekt, dass solche Maßnahmen sehr kurzfristig auftreten können und genaue Lieferzeitpunkte nicht immer im Vorfeld möglich sind)
- die Lieferadresse befindet sich in einer Straße oder kann nur über eine Straße erreicht werden, die als verkehrsberuhigter Bereich / „Spielstraße“ ausgewiesen ist (s.o. auch den Hinweis zur Privatadressanlieferung)
2.2. Für nicht eindeutige Adressen in Industriegebieten, Neubauten oder ländlichen Regionen, die per Google Maps nicht zu ermitteln sind, sind Sie aufgefordert, einen eindeutigen Screenshot des Zustelleingangs abzugeben. Erfolgt dies nicht und eine Zustellung ist nicht möglich, gehen Folgekosten für eine erneute Anfahrt auf Sie über.
2.3. Bei telefonischem Avis durch Speditions-Disposition geben Sie bitte nur eine Telefonnummer an, die dauerhaft besetzt ist. Im optimalen Fall auch nach den Öffnungszeiten, denn Dispositionen arbeiten zum Teil bis 20 Uhr. Stellen Sie sicher, dass die dafür angegebene Telefonnummer wirklich erreichbar ist. Dispositionen sprechen meist nicht auf eine Mailbox und probieren es nur einmal. Wenn Sie also eine unbekannte Telefonnummer sehen, dann beachten Sie diese bitte.
2.4. Leider halten in vielen Dispositionen inzwischen automatisierte KI/Roboter-Anrufe, Whatsapp oder SMS Benachrichtigungen Einzug, die wir leider nicht verhindern können. Wenn Sie möglicherweise eine fake-Nachricht dahinter vermuten, ignorieren Sie das nicht, sondern informieren und kontakten Sie uns unmittelbar davon per E-Mail. Sollte dort bereits in solch einer Nachricht ein Liefertermin angegeben sein, ist höchste Eile geboten. Sie können sonst schnell als nicht zustellbar eingestuft werden.
2.5. Benennen Sie einen Empfänger, der sich zum Zeitpunkt der Lieferung im direkten Umfeld der Lieferstelle aufhält und bestenfalls aktiv auf den LKW zugeht. Beachten Sie auch Pausenzeiten der Person und sorgen für Ersatz. Bei z.B. großen Sportanlagen wird der Fahrer diese nicht komplett absuchen, um einen Verantwortlichen zu finden. Kalkulieren Sie bitte reichlich Zeitpuffer ein, denn Stau etc. können zu Verzögerungen führen. Oft werden nur großzügige Zeitfenster angeboten (8-13 Uhr oder 13-17 Uhr), was leider akzeptiert werden muss, so dass es erforderlich ist, dass Sie die ganze Zeit dort anwesend sind. Im besten Fall meldet sich der Fahrer zuverlässig 30-60 min vor Eintreffen erneut.
2.6. Fehlgeschlagene Zustellversuche sind mit enormen Kosten verbunden, die manchmal ein Vielfaches der ursprünglichen Lieferkosten betragen können. Sollten Sie binnen 48 Stunden an Werktagen nicht reagieren, hat die Spedition das Recht die Ware zum Lieferanten zu retournieren. Diese Kosten wird der Spediteur an Sie über uns weitergeben.
2.7. Lassen Sie es nicht zu, dass es egal ist, wer annimmt, weil die Unterschrift wichtig ist bei Schäden. Bemerkungen wie „einfach in die Garage legen“ werden nicht akzeptiert, denn das öffnet dem Diebstahl Tür und Tor. Hier sind allein Sie der Schuldtragende, wenn etwas passiert. Ohne Unterschrift geht nichts!
2.8. Wenn Ferientermine o.a. gegen eine Anlieferung in der voraussichtlichen von uns übermittelten Versand- oder Anlieferwoche zzgl. 4 Wochen liegen, müssen Sie uns diese Nichtanlieferzeiten per mail mitteilen.
2.9. Wenn nur ein telefonisches Fahrer-Avis gebucht ist, erfolgt ca. 60 min vor der Anlieferung der Anruf des Fahrers. Hierfür müssen Sie an Ihr Telefon jederzeit rangehen können, auch schon früh morgens um 7 Uhr. Wenn die Mailbox anspringt und der Fahrer Sie nicht erreicht und eine Zustellung dann vor Ort wegen Ihrer Abwesenheit nicht erfolgen kann, führt das zu einer kostenpflichtigen zweiten Anfahrt.
2.10. In den meisten Fällen wird der Fahrer das Liefergut selbstständig entladen können, da im Stückgut auf Paletten versendet wird und mit Hubbühne entladen werden kann. In Einzelfällen kann es jedoch vorkommen, dass der Fahrer auf Hilfe angewiesen ist, auf Grund von Form oder Gewicht. Sorgen Sie daher besonders bei Turngräten selber für Helfer. Für Großtrampoline müssen 4 kräftige Männer gestellt werden. Denken Sie daran, dass meist nur bis frei Bordsteinkante vereinbart ist.
2.11. Bitte beachten Sie, dass Einwegverpackungen wie Folien und Einwegpaletten in Ihr Eigentum übergehen. Europaletten können sofort vor Ort getauscht werden, halten Sie im besten Fall die entsprechende Anzahl vor, sonst wird der Spediteur das übliche Pfand für die Palette in Rechnung stellen.
2.12. Entsorgen Sie Versand- und Transportverpackungen nicht sofort, denn diese dienen Ihnen bei ggf. mangelhafter Ware als Verpackung für die Abholung bzw. den Rückversand. Ansonsten müssen Sie diese Verpackung selbst auf eigene Kosten organisieren. Dier verpackten Gegenstände müssen gegen Beanspruchungen, wie Temperatur, Feuchtigkeit, Druck, Stoß oder Fall ausreichend geschützt werden. Im Einzelfall kann es herstellerseitig Unterstützung geben.
2.13. Wichtig bei Erhalt der Ware, auch wenn der Fahrer drängelt, sind diese Punkte:
1. Prüfen Sie die Anzahl der Packstücke, ob diese vollständig sind.
2. Prüfen Sie die Unversehrtheit der Umverpackung.
3. Prüfen Sie, ob Sie von außen Schäden erkennen können.
4. Dokumentieren Sie selbst kleinste Schäden oder Unstimmigkeiten immer auf dem Frachtdokument und lassen Sie sich diese vom Fahrer unterschreiben.
5. Machen Sie Fotos zur Beweissicherung.
6. Reklamieren Sie Schäden unverzüglich.
7. Lehnen Sie bei äußerlich sichtbaren Schäden die Annahme der Ware ab. Dokumentieren Sie das aber unbedingt mit Bildern.
8. Beachten Sie unsere gesonderten Lieferspezifikationen/Prüfkriterien der Warenannahme wie z.B. bei Folienspiegel, die wir Ihnen im Vorfeld zusätzlich mailen.
Eine spätere Dokumentation wird die Spedition nicht anerkennen und die Beweispflicht liegt bei Ihnen.
Grundsätzlich haben Sie als Käufer die gelieferte Ware unverzüglich beim Wareneingang zu untersuchen und - sofern Mängel festgestellt werden - diese uns unverzüglich zu melden. Sollte die Meldung länger als 4 Kalendertage nach Ablieferung eingehen, ist von Verspätung auszugehen. Sie sind verpflichtet, selbst wenn es noch so mühsam ist, alles zu kontrollieren!
Wir verweisen hier ausdrücklich darauf, dass Sie auch unsere Versandinformationen weiter oben lesen, die verbindlich sind und bei Nichtbeachtung zeitliche und finanzielle Nachteile mit sich bringen können.
Rechnungs- und Lieferadressangaben
3.1. Grundsätzlich gilt, dass wir Ihnen als Kunde durch Ihrerseits falsche oder unvollständige Angaben in den Rechnungs- und Lieferadressfeldern Bearbeitungskosten in Höhe von 20 € pro Korrektur in Rechnung stellen unter dem Posten „Bearbeitungskosten“. Wir behalten uns soweit vor, tatsächlich höhere Kosten geltend zu machen. Dem Kunden ist unbenommen, etwaige niedrigere Kosten nachzuweisen.
Ein Zurücktreten vom Auftrag deswegen ist ausgeschlossen. Sie verletzen Ihre nebenvertraglichen Pflichten. Beachten Sie daher alle jetzt nachfolgenden Hinweise und Regeln.
Ihnen wird im Rahmen des Bestellvorgangs eine effektive Möglichkeit gegeben, auf der bestellzusammenfassenden Seite die selbst angegebenen Daten zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Durch das Anklicken der Hinweise auf Beachtung unserer AGB und weiterer Vertragsbedingungen haben Sie sich verpflichtet, diese zu beachten. Wenn Sie diese Informationen und Bedingungen missachten, liegen evtl. aufkommende Probleme in Ihrem Verantwortungsbereich.
3.2. Ferner erhalten Sie nach Abschluss des Bestellprozesses eine E-Mail mit all Ihren eingetragenen Angaben zur Rechnungs- und Lieferanschrift und sind dann verpflichtet, spätestens jetzt Fehler uns per E-Mail für eine Korrektur mitzuteilen. Sie können innerhalb von 30 min nach Bestellabschluss die Rechnungs- und Lieferanschrift kostenfrei per E-Mail an uns korrigieren. Für Korrekturen implausibler, unvollständiger oder falscher Anschriften werden 20 € in Rechnung gestellt.*
3.3. Schulen, Kitas o.a., die nicht die eigentlichen Rechnungsempfänger sind, werden hiermit verpflichtet, die juristisch verantwortlichen Kommunen etc. einzutragen.
Rechnungsempfänger ist beispielsweise die Stadt, vertreten durch den Bürgermeister. In der zweiten Rechnungszeile ist dann der Zuordnung wegen der Schulname einzutragen. Bei den Personenangaben ist die für die Zahlung verantwortliche Person einzutragen, also in vielen Fällen der namentliche Bürgermeister und dessen Anschrift. Wenn wir Nachforschungen zu überfälligen Rechnungen aufgrund Ihrer unvollständigen Angaben anstellen müssen, berechnen wir dafür 20 €.*
Ausnahmen davon sind beispielsweise Rechnungs-E-Mails von Kommunen/Städten, die in einen zentralen Rechnungseingang gelangen, der ausschließlich dafür verwendet werden darf.
Bitte tragen Sie in die E-Mail unter Kontaktdaten nach der Rechnungsadresse die E-Mail ein, an die die gesamte Korrespondenz geht. Abweichend haben Sie die Möglichkeit unter Sonstiges eine zentrale Rechnungs-E-Mail-Adresse einzutragen. Hier kann ausschließlich die Rechnung hingeschickt werden. Darüber haben Sie auch die Möglichkeit Ihre Leitweg-ID für öffentliche Auftraggeber zu hinterlegen.
3.4. Rechnungsadressen, die nach dem Abschluss des Bestellprozesses zu ändern sind, können nur von uns manuell bearbeitet werden und werden mit 20 € Gebühren in Rechnung gestellt.*
3.5. In die Lieferadresse gehören grundsätzlich keine Texte. Dafür gibt es am Ende des Bestellprozesses ein Kommentarfeld. Jeglicher Missbrauch, der zu einer manuellen Nachbearbeitung führt, wird mit 20 € Gebühren in Rechnung gestellt.*
3.6. In eine Lieferadresse gehört immer eine natürliche verantwortliche Person mit ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen. Diese Person ist verantwortlich für Warenannahme und -prüfung. Die Warenannahme kann auch eine vom Besteller empfangsbevollmächtigte Person sein, außer es wird eine ausschließlich empfangsberechtigte Person benannt. Der entsprechende Hinweis muss im Kommentarfeld angegeben werden. Jegliche Missachtung, die zu einer manuellen Nachbearbeitung führt, wird mit 20 € Gebühren in Rechnung gestellt.*
Ein Beispiel für eine falsche Lieferanschrift ist bei der Frage nach Personenangaben diese: Bei „Frau“ oder „Mann“ wird kein Vor- und Nachname angegeben, sondern beispielsweise „Pflege“ beim Vornamen und „Fachschaft“ beim Nachnamen. Eine Auslieferung an eine Person mit dem Vornamen „Pflege“ und Nachnamen „Fachschaft“ dürfte scheitern, da offensichtlich niemand so heißt und bestenfalls an eine Person in dem Objekt ausgeliefert wird, die unbekannt ist. Das Risiko der Nachverfolgbarkeit liegt dann beim Empfänger.
3.7. Ändern sich Kontaktpersonen beispielsweise durch Krankheit oder Urlaub, haben Sie für die entsprechende Weiterleitung der E-Mail-Korrespondenz zu sorgen, damit vor allem Anlieferungen erfolgen können und Rechnungen pünktlich beglichen werden. Verzug, Nichterreichbarkeit für Anlieferungen etc. mit Folgekosten gehen allein auf Sie über.
3.8. Wird bei einer Anlieferung eine Sporthalle o.ä. angegeben, ist diejenige Person für den Besteller empfangsbevollmächtigt, die die Ware annimmt und unterzeichnet, außer es wird eine ausschließlich empfangsberechtigte Person benannt. Der entsprechende Hinweis muss im Kommentarfeld angegeben werden.
3.9. Fehlerhafte Lieferadressen: Sind wegen falscher und/oder unvollständiger Adressangaben Sendungen nicht zustellbar, oder nimmt an der Empfangsadresse niemand die Sendung an, können Kosten für den Rückversand oder Neuzustellungen entstehen. Diese Kosten variieren je nach Versandart und Dienstleister und werden Ihnen von uns in Rechnung gestellt.
Diese Probleme resultieren vor allem daraus, dass bei Speditionslieferungen identische Rufnummern trotz unterschiedlicher Namen in der Rechnungs- bzw. Lieferanschrift eingetragen wurden und die falsche Person kontaktiert wird. Notwendige Nachfragen seitens der Zusteller, wenn die Kontaktperson für die Warenannahme nicht unter der angegebenen Nummer wegen Falscheintrag erreicht werden kann, werden wir mit 20 € in Rechnung stellen.*
Dieser Anspruch berechtigt uns, die Zweitzustellung bis zur Begleichung des Betrags zurückzuhalten. Ferner ist festzuhalten, dass wir Ihnen für jeden Tag, der einem zweiten Zustellversuch vorgeht, Lagerkosten und ggf. Neuverpackung in Rechnung stellen.
Falsche/unvollständige Lieferanschriften führen zum Lieferverzug und ggf. auch Kosten, die vom Besteller zu tragen sind. Wir verweisen besonders darauf, dass bei Privatadressen eine Firmierung am Gebäude oder Klingelschild stehen muss, sonst ist keine Firmierung anzugeben.
Es ist verboten bei öffentlichen Gebäuden wie beispielsweise Sporthallen, die meist einer Schule zuzuordnen sind, den Vereinsnamen als Lieferadresse einzutragen, wenn dieser nicht am Gebäude steht. Hier gehört der Schulname und als Zusatz in der zweiten Zeile z.B. „Sporthalle“ hin. Diesen Falscheintrag müssen wir korrigieren und werden dafür 20 € in Rechnung stellen.*
3.10. Falsche Adressschreibweisen: Bei Anschriften ist die amtliche Schreibweise zu verwenden. Dabei ist insbesondere auf Bindestriche und Lücken zwischen den Namensbestandteilen zu achten. Beispiel 1: Hannoversche Str. mit Lücke oder Hannoverschestr. zusammengeschrieben. Beispiel 2: Arthur-Menge-Ufer mit Bindestrichen oder Arthur Menge Ufer ohne Bindestriche.
Sollte aufgrund der inkorrekten Schreibweise eine Nachbearbeitung nötig sein, werden wir Ihnen das mit 20 € in Rechnung stellen.*
3.11. Paketempfangsfähige Lieferadressen: Vereinsgeschäftsstellen mit sehr eingeschränkten Öffnungszeiten sind häufig nicht zum Empfang von Paketen geeignet. Fehlende Klingeln, mangelnde Hinweise bei größeren Vereinsanlagen, wo diese schnell zu finden ist und im schlimmsten Fall Ablageverträge mit Paketdienstleistern führen zu Nichtzustellbarkeiten oder ggf. Diebstahl, dessen Kosten allein auf Sie übergehen.
Sporthallen, Sportplätze und Stadien sind häufig nicht zum Empfang von Paketen geeignet, da es keine AVIS gibt. Die Folgen s.o.
3.12. Verbotene Dopplungen in der 2. Adresszeile: In die zweite Adresszeile, dem FIRMENZUSATZ, wird NIE dasselbe eingetragen wie in der ersten Adresszeile, Doppelungen sind verboten (das steht schon im Eingabefeld während des Bestellprozesses) und werden von uns nachbearbeitet, was mit zusätzlich 20 € Mehrkosten in Rechnung gestellt wird.* Statt den offiziellen Firmenzusätzen gehören hier Informationen rein, die der Zustellung dienen. Hier ein Beispiel: 1. Zeile: Leibniz Universität Hannover, 2. Zeile: Zentrum für Hochschulsport. Es gehören keine Textmitteilungen in diese Adresszeile, wie beispielsweise „an die Stadt den Bürgermeister“. Textmitteilungen gehören ausschließlich am Ende des Bestellprozesses in das zuständige Kommentarfeld. Die Korrektur der Anschrift wird mit 20 € in Rechnung gestellt.*
3.13. Missachtung, natürlich verantwortliche Personen bei Vor- und Nachnamen anzugeben: In die Adresszeile mit Frau oder Herr ist immer eine natürlich verantwortliche Person für die Anlieferung als auch abweichend für die Rechnung einzutragen. Angaben wie „Frau Pflege Fachschaft“ ist eine offensichtliche Falschangabe, deren Korrektur mit 20 € Zusatzkosten in Rechnung gestellt wird.* Wird nach Aufforderung, diese Daten zu korrigieren, nicht reagiert, bleibt es bei einem kostenpflichtigen B2B-Auftrag, der nur gegen Vorkasse ausgeliefert wird. Ein Rücktritt wegen der Vorkassenlieferung ist ausgeschlossen.
Behörden, die einen zentralen Rechnungseingang haben und diese Angaben nicht machen, sind verpflichtet, uns die verantwortliche Person mit kompletter Anschrift per E-Mail mitzuteilen, die bei Nichtzahlung juristisch zu belangen ist. Wird nach Aufforderung, uns diese Daten zu übermitteln nicht oder erst nach erneuter Nachfrage reagiert, werden zusätzliche Bearbeitungskosten in Höhe von 20 € in Rechnung gestellt.*
3.14. Rechnungsadressen an Postfachadressen sind nicht zulässig.
Lieferzeiten
Aufgrund der globalen Knappheit an Rohmaterialien und Vorprodukten erhalten wir von unseren Lieferanten derzeit keine verbindlichen Liefertermine. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir aufgrund der dynamischen Entwicklungen in Bezug auf Materialverfügbarkeit und Preisgestaltung ebenfalls keine festen Liefertermine mehr festlegen können.
Die Lieferzeit hängt davon ab, dass wir von unseren Lieferanten ordnungsgemäß, insbesondere rechtzeitig und in der vereinbarten Qualität und Menge beliefert werden.
Sollte es zu einer nicht ordnungsgemäßen Selbstbelieferung kommen, behalten wir uns vor, die Lieferzeit oder den Liefer- und Leistungsumfang anzupassen oder vom Einzelvertrag bzw. einzelnen Leistungen des Vertrags zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts von (Teil-) Leistungen erstatten wir Ihnen die bereits erbrachten Vorleistungen zurück.
Wir bemühen uns, möglichst schneller als die vor. Lieferzeit, die Ware zu liefern.
Mehrpaketsendungen/Teilsendungen
Unsere externen Lager wählen den Paketdienstleister je nach Art und Menge der bestellten Ware aus. Es kann vorkommen, dass Lieferungen auf mehrere Paketdienstleister oder mehrere Teillieferungen aufgeteilt werden. Diese Sendungen kommen nicht immer gleichzeitig an. Darauf haben wir keinen Einfluss. Zum einen kann es sein, dass diese nur um 1-2 Tage verzögert sind, weil das einfach logistisch so ist. Zum anderen hat es aber auch mit der Sperrigkeit der Pakete zu tun, so dass vor allem DHL dazu neigt, diese Pakete oft 1 Woche liegen zu lassen. Besonders bei Hürden ist dies der Fall, wenn die Füße weit vor dem Rest kommen. Haben Sie deshalb etwas Geduld. Leider erhalten wir von vielen Partnern keine Sendeverfolgungen, so dass wir diese nicht an Sie weiterleiten können.
Wareneingangsprüfung
Darauf sollten Sie achten - § 377 HGB regelt die Wareneingangsprüfung
Sie haben als Käufer die gelieferte Ware unverzüglich beim Wareneingang zu untersuchen und - sofern Mängel festgestellt werden - diese uns unverzüglich zu melden. Sollte die Meldung länger als 4 Kalendertage nach Ablieferung eingehen, ist von Verspätung auszugehen. Eine Mängelanzeige ohne Angabe des konkreten Grundes ist grundsätzlich unzulässig. Untermauern Sie Art und Umfang der Beanstandungen durch Bilder und ggf. Filme. Neben den genauen Angaben zum Mangel gehören dazu auch Falsch- oder Minderlieferungen. Werfen Sie auf keinen Fall den Lieferschein weg! Unterbleibt eine solche Mängelrüge, gilt die Lieferung der Ware als genehmigt und Sie als Käufer verlieren die Gewährleistungsrechte. Eine Argumentation, dass der Wareneingangsprüfer frei hatte oder erkrankt war, wird Ihnen vor Gericht nicht helfen. Ihr Unternehmen hat für solche (vorhersehbaren) Fälle immer entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Offene und versteckte Sachmängel
Nach der Warenannahme können Sie sich nicht darauf berufen, dass im Rahmen der Qualitätssicherung eine Qualitätskontrolle nicht sofort möglich ist, die einen versteckten Sachmangel aufdeckt. Sie müssen Ihre Artikel sofort auf Funktion prüfen.
Das ist im Ausnahmefall, z.B. dem Kauf eines Ballfangzauns, der erst noch aufgebaut werden muss, nicht in wenigen Tagen möglich, aber: Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung erfolgen. Anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
* Wir behalten uns soweit vor, tatsächlich höhere Kosten geltend zu machen. Dem Kunden ist unbenommen, etwaige niedrigere Kosten nachzuweisen.
Stand 22.04.2025